Kosten

Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Wir weisen darauf hin, dass wir berechtigt sind, einen Vorschuss zu berechnen.
Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten und wägen das Prozessrisiko ab, bevor wir kostenauslösende Maßnahmen veranlassen. So können Sie kalkulieren, ob sich für Sie ein Streitfall auch lohnt.

Erstberatung
Es besteht die Möglichkeit einer anwaltlichen Erstberatung. Für Verbraucher betragen die Kosten bis 190,-€ zzgl gesetzliche MwSt.

Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, führen wir für Sie gerne eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung durch und prüfen, inwieweit die Kosten eines Rechtsstreits gegebenenfalls durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt sind.

Zusätzlich bietet Ihnen unsere Kanzlei Serviceleistungen im Paket zum Pauschalpreis an.